Nutzungsordnung Bikepark


Herzlich Willkommen im Freeride Mountain Bikepark Schorndorf der SG Schorndorf e.V.

Nutzungszeiten:
Der Bikepark ist nur bei Trockenheit geöffnet. Die SG Schorndorf Abteilung Bikeriders hat ein bevorzugtes Nutzungsrecht der Strecke. Zu den Vereinszeiten ist die Strecke nur für Vereinsmitglieder geöffnet. (Nutzungszeiten siehe Events Training).

Haftung:
Die SG Schorndorf e.V. übernimmt gegenüber den Nutzern auf seiner MTB/BMX-Bahn keinerlei Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Dies gilt nicht, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen den Haftungsausschluss begrenzen. Jeder Nutzer benutzt die MTB/BMX-Bahn auf eigene Gefahr und eigenes Risiko und trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm verursachten Schäden. Eltern haften für Ihre Kinder!
Es gilt das Prinzip der umfassenden Eigenverantwortlichkeit eines jeden Nutzers.
Eine Haftung oder Gewährleistung für den jederzeit ordnungsgemäßen Zustand der Strecke kann insbesondere aufgrund nicht vermeidbarer Witterungseinflüsse (z.B. Unwetter) von keiner Seite übernommen werden.
Die Strecke ist äußerst anspruchsvoll. Aus diesem Grund wird ein Teil der Strecke (Dirtline PRO) durch Absperrung nur für Mitglieder des Vereins fahrbar sein.
Jeder Nutzer der Strecke akzeptiert, dass es selbst bei sachgemäßer Nutzung zu Stürzen und Schäden kommen kann!
Alle Nutzer haben zu jeder Zeit den Weisungen der Verantwortlichen der Bikeabteilung der SG Schorndorf folge zu leisten.

Regeln:

  • Das Verhalten auf dem Vereinsgelände soll immer fair und respektvoll sein. Es ist stets Rücksicht auf jüngere Fahrer und Anfänger zu nehmen.
  • Bei Regen und feuchter Witterung ist die Strecke für alle Nutzer gesperrt! Verstöße werden mit Platzverweisen und Nutzungsverboten geahndet.
  • Der Streckenverlauf einschließlich der Hindernisse ist vor der Benutzung mit der gebotenen Vorsicht zu überprüfen.
  • Die Strecke darf nur mit geeigneten Mountainbikes, Dirtbikes, Freeridebikes und BMX befahren werden.
  • Jeder Nutzer ist selbst für den technisch einwandfreien Zustand seines Sportgerätes verantwortlich.
  • Ein Befahren der Strecke mit anderen Fahrzeugen aller Art, insbesondere Motocross Maschinen, Quads und Modellautos ist strengstens verboten und wird umgehend zur Anzeige gebracht
  • Auf dem Bikeparkgelände der SG Schorndorf e.V. besteht absolute Helmpflicht. Es wird dringend empfohlen Handschuhe, einen Fullfacehelm sowie geeignete Protektoren für den gesamten Körper zu tragen.
  • Die Strecke darf nur in der vorgegebenen Richtung und nicht rückwärts befahren werden.
  • Auf der Strecke sollte nicht angehalten werden. Falls dies notwendig wird darf für nachfolgende Fahrer kein Risiko entstehen.
  • Fahrräder dürfen nicht auf dem Starthügel und im Streckenverlauf abgestellt werden.
  • Das Gesamte Vereinsgelände muss sauber gehalten werden. Anfallender Müll muss in die vorgesehenen Mülleimer entsorgt werden.
  • Jegliche Veränderungen am Streckenverlauf oder an den Hindernissen sind strengstens untersagt!
  • Aus Sicherheitsgründen ist ein Betreten der Strecke für Fußgänger strengstens untersagt.

Im Falle eines Unfalls ist unverzüglich zu verständigen:
Internationaler Notruf Tel: 112 oder die Rettungsdienst Leitstelle in Waiblingen: Tel. 19 222
Dem Rettungsdienst ist insbesondere der Standort "Sportgelände Altlache Schorndorf hinter der Skateanlage Richard-Kapphan-Straße" mitzuteilen.
Das Rettungspersonal muss ggfs. zum Verletzten eskortiert werden.


Erstellt: September 2010