Livekurse & wichtige Informationen
Zu den Livekursen (Online) SG Schorndorf | Wichtige Informationen zur Corona-Verordnung
SG Schorndorf Leichtathletik
Willkommen bei der Leichtathletik Abteilung,
aus gegebenen Anlass stellen wir die aktuellen Corona Informationen an vorderste Stelle.
Stand 28.10.20
Wie viele andere Einrichtungen werden wir als Sportverein erneut von der Pandemie stark eingeschränkt. Wir pausieren unseren Trainingsbetrieb zum Gemeinwohl. Lediglich für die älteren Athleten werden nach Absprachen mit den Trainern Einzeltrainingspläne bereit gestellt.
Wir hoffen dieses Jahr in irgend einer Form wieder an den Start gehen zu können. Konkrete Planungen sind auf diesem Stand leider nicht möglich. Bis dahin bitten wir alle weiterhin aktiv zu bleiben. Treibt Sport, allein oder mit der Familie. Gerade die klassischen Leichtathletikdisziplinen, Werfen, Rennen, Springen, lassen sich leicht im Alltag mit einbringen. Dazu gibt es von der SG Schorndorf wieder eine Menge Online Angebote zum Mitmachen. Zu finden sind diese unter https://sg-schorndorf.de/sportzentrum/news/live-kurse-448.
Getreu dem Motto: "Du darfst schreien, Du darfst weinen, aber Du dafst niemals aufgeben" bleiben wir Aktiv und halten uns fit!
Stand 23.10.20 - Stadt Schorndorf
"Zuletzt wurde diese Zahl von 20 auf 10 gesenkt und hatte durch einen Verweis von der Corona-Verordnung Sport in die allgemeine Corona-Verordnung, Auswirkung auf den Trainings- und Übungsbetrieb. Dieser Verweis wird nun ersetzt durch eine konkrete Regelung.
Ab 23.10.2020 liegt die Personenobergrenze somit bei 20. Die bisher möglichen Ausnahmen dieser Regelung bleiben unverändert bestehen.
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen ist es insbesondere wichtig, im Sportbetrieb verstärkt auf die Hygieneregelungen zu achten."
Stand vom 19.10.20 - Stadt Schorndorf
"Die Obergrenze für Ansammlungen ohne Mindestabstand ist in § 9 Abs. 1 CoronaVO auf maximal 10 Personen abgesenkt worden. Diese Absenkung der Obergrenze für Ansammlungen ohne Mindestabstand auf maximal 10 Personen betrifft auch die Durchführung des Training- und Übungsbetriebs.
Kann beim Trainings- und Übungsbetrieb durch eine entsprechend Platzierung der Trainings- und Übungsgeräte ein Mindestabstand von 1,5 m durchgängig eingehalten werden, können auch weiterhin bis zu 20 Personen pro Gruppe trainieren (§ 3 Abs. 1 Satz1 CoronaVO Sport).
Die Regelungen zur Dokumentationspflicht der Teilnehmenden, möglichst feste Trainingsgruppen sowie zur Reinigung benutzter Sportgeräte müssen weiterhin eingehalten werden."
Trainingszeiten Aktuelle Änderungen
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