Corona-Verordnung ab 16. August 2021


Liebe Mitglieder, 

ab Morgen, Montag den 16.08.2021 tritt die aktualisierte Corona Verordnung des Landes Baden Württemberg in Kraft. Diese wird in Zukunft unabhängig von der Inzidenzzahl gelten.

Einhaltung 3G-Regel 

Konkret bedeutet dies, dass Sport in geschlossenen Räumen nur mit der 3G Regel möglich ist. Für die Studios und den Sport ist dies eine langfristige Öffnungsperspektive unabhängig von der Inzidenzahl.

Für alle die noch auf einen Impftermin warten, wird die SG Schorndorf ab Montag wieder  kostenlose Schnelltests anbieten. 
Testungen sind in der Regel in der Zeit von 7:45 bis 10:30 Uhr und von 17:00 bis 19:00 Uhr, direkt bei uns im Foyer des USS möglich. 

Wichtig: Bitte bucht eure Termine über das Buchhungssystem des Rems-Murr-Kreis und den folgenden Link. Sollte mal keine Termine zur Verfügung stehen, dann kann es evtl. sein, dass wir nicht genügend Personal zur Durchführung der Schnelltests haben. Für uns ist dies auch mit einem Kraftakt verbunden. 

Natürlich liegt uns eure Sicherheit nach wie vor am Herzen. Aus diesem Grund gelten die bereits bekannten Hygieneregeln:

• Maskenpflicht bis zur Sportfläche
• 1,5m Abstand zur nächsten Person
• Händedesinfektion beim Betreten des Studios
• Nach Benützung der Geräte bitte selbstständig desinfizieren

Für weitere Fragen könnt ihr euch gerne an unser Team wenden. Da die spezifische Sport-Verordnung noch nicht vorliegt, ist dies eine vorab Information auf Grundlage der allgemeinen Verordnung. Über etwaige Änderungen werden wir euch natürlich informieren.
Euer Team vom Ulrich Schatz Sportzentrum.

Ansprechpartner
Steffen Moldenhauer
Sportlicher Leiter
07181/9698080