Neue Zutrittsvoraussetzungen ab Samstag 27.12.2021


Das Land Baden Württemberg hat in der aktuellen Corona Verordnung ein Stufen Modell definiert:

  • Basisstufe: Hospitalisierungsinzidenz unter 1,5 und nicht mehr als 249 Intensivbetten mit COVID-19-Patienten belegt.
  • Warnstufe: Ab Hospitalisierungsinzidenz von 1,5 oder ab 250 mit COVID-19-Patienten belegten Intensivbetten (AIB).
  • Alarmstufe: Ab Hospitalisierungsinzidenz von 3,0 oder ab 390 mit COVID-19-Patienten belegten Intensivbetten.
  • Alarmstufe II: Ab Hospitalisierungsinzidenz von 6,0 oder ab 450 mit COVID-19-Patienten belegten Intensivbetten.

Wir befinden uns in Baden Württemberg in der Alarmstufe II, dies bedeutet für die Fitnessstudios mit der aktuell gültigen Verordnung ist ein Zutritt nur noch mit 2G+ gestattet.

Damit Ihr weiterhin möglichst unkompliziert bei uns trainieren könnt, bitten wir Euch folgende Hinweise zu beachten:

  1. Du west keine typischen Corona-Symptome auf!
  2. Vollständig geimpft 
  3. Vollständig Genesen 
  4. negativer Corona-Schnelltest 

Ausnahmen von 2G+, folgende Personen müssen keinen zusätzlichen Test nachweisen:

  • Personen mit einer Boosterimfpung (ab dem ersten Tag); 
  • Geimpfte, wenn seit der letzten Impfung nicht mehr als 3 Monate vergangen sind; 
  • Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 3 Monate zurückliegt; 
  • Schüler/innen die an der regelmäßigen Testung in der Schule teilnehmen (bis einschließlich 17 Jahren) 
Ansprechpartner
Steffen Moldenhauer
Sportlicher Leiter
07181/96980810