Neue Zutrittsvoraussetzungen ab Samstag 27.12.2021
27.12.2021
Das Land Baden Württemberg hat in der aktuellen Corona Verordnung ein Stufen Modell definiert:
- Basisstufe: Hospitalisierungsinzidenz unter 1,5 und nicht mehr als 249 Intensivbetten mit COVID-19-Patienten belegt.
- Warnstufe: Ab Hospitalisierungsinzidenz von 1,5 oder ab 250 mit COVID-19-Patienten belegten Intensivbetten (AIB).
- Alarmstufe: Ab Hospitalisierungsinzidenz von 3,0 oder ab 390 mit COVID-19-Patienten belegten Intensivbetten.
- Alarmstufe II: Ab Hospitalisierungsinzidenz von 6,0 oder ab 450 mit COVID-19-Patienten belegten Intensivbetten.
Wir befinden uns in Baden Württemberg in der Alarmstufe II, dies bedeutet für die Fitnessstudios mit der aktuell gültigen Verordnung ist ein Zutritt nur noch mit 2G+ gestattet.
Damit Ihr weiterhin möglichst unkompliziert bei uns trainieren könnt, bitten wir Euch folgende Hinweise zu beachten:
- Du west keine typischen Corona-Symptome auf!
- Vollständig geimpft
- Vollständig Genesen
- negativer Corona-Schnelltest
Ausnahmen von 2G+, folgende Personen müssen keinen zusätzlichen Test nachweisen:
- Personen mit einer Boosterimfpung (ab dem ersten Tag);
- Geimpfte, wenn seit der letzten Impfung nicht mehr als 3 Monate vergangen sind;
- Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 3 Monate zurückliegt;
- Schüler/innen die an der regelmäßigen Testung in der Schule teilnehmen (bis einschließlich 17 Jahren)