Ulrich Schatz Sportzentrum Öffnung ab dem 2. Juni 2020


Baden-Württemberg - Jetzt ist es amtlich: Unsere Hoffnung wurde gestern bestätigt.

Die Fitnessstudios dürfen am 2. Juni 2020 ihre Pforten wieder öffnen.

Mit dem Beschluss hat die Landesregierung die angedeutete Öffnung an Pfingsten nun bestätigt.
Wortlaut der Landesregierung: "Ab dem 2. Juni können dann wieder alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, insbesondere Fitnessstudios, sowie Tanzschulen und ähnliche Einrichtungen öffnen. Zudem können Schwimm- und Hallenbäder sowie Thermal- und Spaßbäder öffnen, um Schwimmkurse und Schwimmunterricht anzubieten und Prüfungen abzunehmen. Auch für diese Öffnungen gelten Hygieneauflagen und Abstandsgebot" (Quelle: www.baden-wuerttemberg.de)

Bitte achtet bei Eurem Besuch die folgenden Regelungen: 

  • Bittet meldet euch zum Training an. Es ist nur eine begrenzte Teilnehmerzahl auf der Fläche erlaubt. Dazu könnt ihr unser Online Anmeldesystem nutzen (Link findet ihr unten). 
  • Das Training ist für jedes Mitglied auf 105 Minuten begrenzt.
  • Die Duschen und Umkleideräume dürfen wir euch noch nicht zur Verfügung stellen. Kommt deshalb bitte schon umgezogen ins Studio.
    Zum Schuhe wechseln könnt ihr die freigeräumte Fläche, des Café Bereichs nutzen.
  • Wir werden im Studio ein Einbahnstraßen/Wegesystem umsetzen mit getrennten Ein- und Ausgängen, bitte haltet euch an die Vorgaben.
  • Bringt zur besseren Hygiene zwingend große Trainingshandtücher mit, damit die Polster der Geräte vollständig abgedeckt werden können. Mitglieder mit kleinen Handtüchern müssen bei uns ein großes Handtuch kaufen (20,00 €).
  • Während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten muss ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden. 
  • Die benutzten Sport- und Trainingsgeräte müssen nach jeder Benutzung sorgfältig gereinigt oder desinfiziert werden. 
  • Trainingseinheiten mit einer Beibehaltung des individuellen Standorts (z.B. Yoga) sind so zu gestalten, dass eine Fläche von mindestens 10 m² pro Person zur Verfügung steht. 
  • Trainings- und Übungseinheiten, bei denen man sich im Raum bewegt, dürfen ausschließlich in Gruppen von maximal zehn Personen erfolgen; dabei muss die Trainings- und Übungsfläche so bemessen sein, dass pro Person mindestens 40 m² zur Verfügung stehen.
  • Hochintensive Ausdauerbelastungen in geschlossenen Räumen sind untersagt. 
  • Ansammlungen im Eingangsbereich sind untersagt.
  • Toiletten können benutzt werden. Diese sind zeitlich versetzt zu betreten und zu verlassen.
  • Der Indoor-Spielplatz muss vorerst noch geschlossen bleiben.

Wir sind vorbereitet und werden das Sportvereinszentrum zu einem sicheren Ort für Euer Training machen:

  • Wir haben den kleinen Kursraum zur Fitnessstudio Fläche umgebaut und die Geräte großzügig im Studio verteilt, so dass der Mindestabstand eingehalten werden kann. 
  • Wir starten mit einem angepassten Kursprogramm. Sind allerdings durch die AOK Arena in der Lage viele Kurse im Freien unter einem Dach anzubieten.
  • Mehr als 8 neue Desinfektionsstationen und ausreichend Flächendesinfektionsmittel zur Desinfektion der Fitnessgeräte
  • Plexiglasschutz
  • Für die ersten Trainingseinheiten bleibt unsere Wasserstation aufgrund der Hygiene-Richtlinien erstmal geschlossen.
    Dafür erhaltet ihr aber pro Training ein gratis Getränk der Firma Ensinger.

Buchungssystem Fitnessstudio 

Ab Mittwoch, 1. Juli 2020 wird kein Buchungssystem mehr benötigt.

Wichtig: Lediglich die Buchung unserer Kurse wird vorerst bestehen bleiben!

Ansprechpartner
Steffen Moldenhauer
Sportlicher Leiter
07181/9698080