3G - Neue Trainingsvoraussetzungen ab dem 23. Februar 2022
Liebe Mitglieder der SG Schorndorf,
aufgrund der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, gilt ab sofort die 3G-Regel für alle Sporttreibenden.
Wir befinden uns ab dem 23.02. wieder in der Warnstufe!
Aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg: https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/ZZ_Corona_Regeln_Auf_einen_Blick_DE.pdf
Der Betrieb von Sportstätten und Sportanlagen ist unter folgenden Bedingungen zulässig
Für den Sportbetrieb in Sportstätten und Sportanlagen bedeutet das weitere Lockerungen.
Zugang zum Sport gilt für Mitglieder, die 3G-Regel:
- Geimpft
- Genesen
- Getestet (tagesaktuell 24 Stunden)
KINDER bis 6 Jahre: keine Test- oder Nachweispflicht
KINDER UND JUGENDLICHE (6-18 Jahre): Glaubhaftmachung durch Vorlage eines Schülerausweises.
Seit 12.01.22 - in Innenbereichen mit Maskenpflicht müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2- Maske tragen.