Wichtige Fristen für ermäßigte Mitgliedsbeiträge
31.10.2020
Deadline für Bescheinigungen ist der 31. Dezember
Für alle Mitglieder, die bei uns einen ermäßigten Beitrag zahlen, ist der 31. Dezember ein Datum, das rot im Kalender markiert sein sollte! Bis zu diesem Tag müssen sämtliche Schul-, Studien- bzw. Ausbildungsbescheinigungen eingereicht werden. Liegt uns keine Bescheinigung vor, buchen wir im Folgejahr den regulären Beitrag ab. Dies gilt für alle Einzelmitglieder bzw. Familienmitgliedschaften mit Kindern ab Jahrgang 2002 (ab 18 Jahre) und älter.
Gleichzeitig gilt für alle Familienpassinhaber, deren Familienpässe Ende 2020 abgelaufen sind, gültige Nachweise ab 2021 einzureichen.
Die Nachweise können sowohl per Mail als auch bei uns in der Geschäftsstelle eingereicht werden.